Von der Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung

Das neue Erwachsenenschutzrecht im Überblick

Das neue Erwachsenenschutzrecht hat mit 1.7. 2018 die Sachwalterschaft als gesetzliche Vertretung von kognitiv beeinträchtigten Personen abgelöst. Die Änderungen sind umfangreich und tiefgreifend. Ziel des neuen Rechtes ist es, den Betroffenen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Inhalte:

  • Artikel 12 der UN BRK und seine „Handschrift“ im neuen österreichischen ErwSchG
  • Die neuen Vertretungsformen, das sogenannte „Vier Säulen Modell“ der Erwachsenenvertretung
  • Handlungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im neuen ErwSchG
  • Selbstbestimmung und Rechtsschutz bei Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten insbesondere medizinische Behandlungen und Wohnortentscheidung/Heimübersiedlung
  • Vertretung unter Wahrung von Selbstbestimmung im Bereich der Einkommens- und Vermögensverwaltung
  • Die neuen Aufgaben der Erwachsenenschutzvereine (vormals Sachwaltervereine) als Schaltstelle bei der Abklärung und Errichtung von Vertretungsverhältnissen

Ziele:

  • Vermittlung der Hintergründe des neuen Rechts und der Paradigmenwechsel
  • Reflexion der neuen Vertretungsformen und Regelungen vor dem Hintergrund der eigenen Arbeitspraxis
  • Vermittlung der wesentlichen Informationen um eine Wahrnehmung von Vertretung kritisch betrachten zu können

Methoden:

  • Vortrag mit Visualisierung
  • Diskussion
  • Möglichkeit eigene Fragen und Beispiele aus der eigenen Arbeitspraxis zu thematisieren

 

Vortragende

 

Mag. Robert Müller

Jurist, Jhg 1966, seit 1994 Mitarbeiter bei VertretungsNetz in Graz und Wien im Bereich Sachwalterschaft/Erwachsenenvertretung, Clearing und Rechtsberatung. Zwischen 2013 und 2017 auch Vortragender an der FH – Joanneum, Graz im Studiengang „Soziale Arbeit“.

Kurskategorie: Demenz Pflege
Berufsgruppe(n):

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